Scheiden tut weh… Immerhin beendet man mit diesem Schritt eine Partnerschaft, die über Jahre hinweg miteinander verbunden hat. Sind in der Ehegemeinschaft Kinder entstanden, ist diese Entscheidung noch einmal schwieriger und mit noch größeren Konsequenzen verbunden.
Damit zu den seelischen Schmerzen nicht auch noch die schmerzhaften Scheidungsfolgen hinzukommen, gilt es vor einer Scheidung viele Fragen abzuklären. Beispiele dafür sind folgende:
In unserer Rechtsanwaltskanzlei im 4. Wiener Bezirk beantworten wir alle Fragen, die Sie bezüglich einer bevorstehenden Scheidung, dem Familienrecht im Allgemeinen oder der Obsorge bzw. dem Sorgerecht für Kinder im Speziellen haben.
Als Scheidungsanwälte in Wien greifen wir auf jahrelange Erfahrung in den Bereichen Scheidungsrecht, Familienrecht, Obsorge, Zivilrecht aber auch Erbrecht zurück. Unser Ziel ist, Ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung in Bezug auf Ihre Scheidung und hinsichtlich der Scheidungsfolgen zu bieten.
Wir sind Scheidungsexperten – bei uns kommen Sie zu Ihrem Recht!
Sie haben Fragen rund um das Thema Scheidung? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! In einem Erstgespräch beraten Sie unsere Scheidungsanwälte zu allen Fragen des österreichischen Scheidungsrechts.
Das Scheidungsrecht in bietet zwei Varianten: Die einvernehmliche Scheidung und die strittige Scheidung.
Obwohl sich bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien zu einer Lösung der Ehegemeinschaft entschlossen haben, können dennoch rechtliche Fragen hinsichtlich der Vermögensaufteilung, dem Sorgerecht oder dem Scheidungsverfahren an sich aufkommen. Es ist daher ratsam, sich auch vor einer einvernehmlichen Auflösung der Ehe, Rat bei einem Scheidungsanwalt bzw. einer Scheidungsanwältin einzuholen.
Als Rechtsanwälte im Herzen von Wien sind wir gerne für Ihre Anliegen da und bieten Ihnen Begleitung und Unterstützung im Rahmen unserer Rechtsberatung an. Die Scheidungsanwälte und Scheidungsanwältinnen unserer Kanzlei in Wien geben Ihnen alle für Sie relevanten Informationen zum Scheidungsverfahren!
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der einvernehmlichen Scheidung um eine gemeinsame Entscheidung beider Ehepartner. Erklären beide Parteien eine Ehe für gescheitert und dauert die Zerrüttung der Ehe bereits mehr als sechs Monate , kann ein Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz.
Sollten gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein, muss zum Scheidungsantrag zusätzlich ein Beratungstermin wahrgenommen werden. Diese Beratung dient vor allem dem Wohl des Kindes oder der Kinder. Der Gedanke dahinter: Kinder sollen so wenig wie möglich unter der Trennung der Ehepartner leiden.
Nach Einbringung des Scheidungsantrages sowie der Scheidungsvereinbarung kommt es in weiterer Folge zu einem Gerichtstermin, bei dem der Richter die unheilbare Zerrüttung der Ehe feststellt. Fragen der Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche und Unterhaltszahlungen sowie Sorgerechtsvereinbarungen werden ebenfalls bei diesem Gerichts-Termin schriftlich festgehalten.
Sie haben Fragen zur einvernehmlichen Auflösung der Ehegemeinschaft? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Unsere Scheidungsexperten stehen Ihnen für eine Beratung in einem Erstgespräch gerne zur Verfügung!
Aufgrund von Streitigkeiten und seelischen Verletzungen, die bei einer Trennung entstehen, kann es durchaus vorkommen, dass man sich nicht einigen kann, und es somit zu einer strittigen Scheidung kommt. Bei einer solchen Ehescheidung gibt es drei Varianten:
Anders als bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es bei einer strittigen Scheidung eine sogenannte Scheidungsklage. Diese ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz.
Das Scheidungsurteil bei einer strittigen Trennung zielt nur auf die Trennung der Ehepartner ab. Die Vermögensaufteilung, das Sorgerecht sowie Unterhaltsfragen sind in gesonderten Verfahren zu klären. Das Urteil einer strittigen Scheidung dient als Grundlage für weitere richterliche Entscheidungen.
Bei einer strittigen Scheidung gibt es zwar keine Anwaltspflicht, eine ausführliche Beratung ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Insbesondere im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen bei weiteren im Zusammenhang stehenden Streitverfahren.
Sie haben Fragen rund um das Thema „strittige Scheidung“? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Unsere Scheidungsanwälte in Wien stehen Ihnen für eine Beratung in einem Erstgespräch gerne zur Verfügung!
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