ANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT IN ÖSTERREICH

Sie sind der Meinung, dass Sie aufgrund mangelnder Aufklärung oder eines Behandlungsfehlers Anspruch auf Schmerzengeld oder Schadenersatz haben?

Oder Sie sind als Arzt mit ungerechtfertigten Vorwürfen bzw. Forderungen von Patienten konfrontiert?

Sie brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber medizinischen Institutionen (Krankenhäuser, Kliniken, etc.) oder Ärzten?

Sie benötigen die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Medizinrecht?

Dann sind die Spezialisten unserer Kanzlei in Wien genau die Richtigen für Sie. Lassen Sie sich noch heute in einem ausführlichen Erstgespräch beraten.

WAS UNSERE RECHTSANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT FÜR SIE TUN KÖNNEN

Durch die Zunahme an rechtlichen Regulierungen im Gesundheitssektor hat das Medizinrecht immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Die Arzthaftung und das Patientenrecht bilden die Grundpfeiler des Medizinrechts. Wir verhelfen Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen (Schmerzengeld, Schadenersatz), sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei in Wien haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie sind mit dessen Bestimmungen bestens vertraut und stets auf dem neuesten Wissensstand. Überlassen Sie daher die komplizierten Gesetzestexte und Bestimmungen vertrauensvoll unseren Experten.

Da es um etwas so Essenzielles wie das leibliche Wohl eines Menschen und den guten Ruf eines Arztes geht, sind hierbei besonderes Fachwissen und Einfühlungsvermögen gefragt.

Eine ausführliche Erstberatung ist uns sehr wichtig! So können schon bei diesem Gespräch etwaige Punkte, an die Sie eventuell noch gar nicht gedacht haben, abgeklärt und Rahmenbedingungen evaluiert werden. Dieses Erstgespräch bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis an.

ARZTHAFTUNG IM MEDIZINRECHT

Im Medizinrecht sind der Behandlungsfehler (Kunstfehler) und mangelnde Aufklärung die häufigsten Gründe dafür, dass eine Arzthaftung zum Tragen kommt.

Bei der Arzthaftung wird zwischen Behandlungsfehlern und dem Versäumnis der Aufklärungspflicht unterschieden.

Die Aufklärungspflicht wird durch den sogenannten Behandlungsvertrag erfüllt. Der Behandlungsvertrag bietet die Basis des Verhältnisses zwischen Patienten und Arzt. Er setzt die Aufklärung und die Einwilligung des Patienten zur Behandlung voraus.

 

Im Falle eines Kunstfehlers haftet entweder der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus. Die Herausforderung, der Sie sich als Arzt oder Patient stellen müssen, ist, den Beweis zu führen, dass (k)ein Kunstfehler vorliegt. Zusätzlich muss es nachweisbar sein, dass (k)eine Fehlbehandlung die Ursache ist. Dies ist nicht immer einfach – besonders dann, wenn es während der Behandlung zu Komplikationen (unvorhergesehene Schwierigkeit bei einem chirurgischen Eingriff oder in einem biologischen Prozess, Verschlimmerung eines Krankheitszustandes) gekommen ist.

WAS IST EIN BEHANDLUNGSFEHLER IM MEDIZINRECHT?

Beispiele für einen Behandlungsfehler im Medizinrecht:

  • falsche Diagnose
  • nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt
  • falsche Medikamente verordnet
  • die Operation beziehungsweise die Heilbehandlung war fehlerhaft
  • die medizinische Nachbehandlung war mangelhaft oder fehlerhaft
  • es wurde gegen ein Patientenrecht verstoßen
  • die Verwendung von minderwertigen oder fehlerhaften Medizinprodukten

Durch derartige Versäumnisse oder Fahrlässigkeit des Krankenhauses bzw. Arztes können Patienten gesundheitliche Folgeschäden davontragen, die sie ein Leben lang beeinträchtigen. Hier gilt es Schadenersatz geltend zu machen.

 

Wir klären mit Ihnen die Frage, was ein Behandlungsfehler, was eine Komplikation ist und ob Sie Anspruch auf Schmerzengeld oder Schadenersatz haben. Sollte dies der Fall sein, setzen wir diesen Anspruch für Sie durch.

WAS UMFASST DIE PFLICHT ZUR AUFKLÄRUNG IN BEZUG AUF MEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN?

Im Medizinrecht gilt jeder medizinische Eingriff, der den gesundheitlichen Zustand des Patienten verschlechtert, als Körperverletzung und ist somit rechtswidrig.

Kommt der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nach, kann eine umfassendere Haftung eintreten.

Bei all diesen Belangen stehen Ihnen unsere auf das Medizinrecht spezialisierten Anwälte zur Seite.

Wir verhelfen Ihnen Zu Ihrem RECHT!