IMMOBILIENRECHT IN ÖSTERREICH

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder mieten bzw. verkaufen oder vermieten?

Dann sollten Sie sich intensiv mit dem Immobilienrecht in Österreich beschäftigen, denn das Immobilienrecht wirft bei Nichtkenntnis der Materie zahlreiche Fragen und Unklarheiten auf.

So macht es beispielsweise einen erheblichen Unterschied, ob Sie in der zu veräußernden Immobilie wohnen, wie lange Sie die Immobilie schon haben, wie sehr der Wert gestiegen ist, an wen Sie verkaufen und noch vieles mehr.

Wenn Sie sich daher für den Immobilienerwerb, den Verkauf einer Liegenschaft oder deren Miete bzw. Vermietung interessieren, lohnt es sich, aufgrund der Komplexität des Immobilienrechts, einen auf das Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Beratung heranzuziehen.

Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von rechtssicheren Kauf- und Mietverträgen, übernehmen die treuhändige Abwicklung und führen die Eintragungen im Grundbuch durch.

WIESO SIE BEI BELANGEN DES IMMOBILIENRECHTS EINEN RECHTSANWALT HINZUZIEHEN SOLLTEN

Beim Ankauf einer Liegenschaft, eines Wohnungseigentums oder etwa beim Hausbau ist die Beratung in Sachen Immobilienrecht von großem Vorteil, da dieses Rechtsgebiet breit gefächert ist. Es gilt den Kaufvertrag, das Grundbuch aber auch Liegenschaftstransaktionen genau zu durchleuchten. Dies bedeutet für Sie einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand, wenn Sie keine Erfahrung mit derlei Transaktionen haben.

Die Rechtsanwälte für Immobilienrecht unserer Kanzlei in Wien haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie sind mit dessen Bestimmungen bestens vertraut und stets auf dem neuesten Wissensstand. Überlassen Sie daher die komplizierten Gesetzestexte und Bestimmungen vertrauensvoll unseren Experten.

WOBEI UNSERE RECHTSANWÄLTE FÜR IMMOBILIENRECHT SIE KOMPETENT UNTERSTÜTZEN KÖNNEN

  • Erstellung von Kaufverträgen der Immobilien und Liegenschaften
  • Rechtliche Begleitung bei Immobilientransaktionen
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen oder Beratung im Hintergrund des Immobilienerwerbs
  • Treuhändige Abwicklung von Eintragungen im Grundbuch oder bei der Errichtung des Kaufvertrags
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Immobilientransaktionen und die damit verbundene rechtliche Vertretung

Eine ausführliche Erstberatung ist uns sehr wichtig! So können schon bei diesem Gespräch etwaige Punkte, an die Sie eventuell noch gar nicht gedacht haben, abgeklärt und Rahmenbedingungen evaluiert werden. Dieses Erstgespräch bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis an.

GEBIETE DES IMMOBILIENRECHTS

Das Immobilienrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das verschiedenste Fachbereiche umfasst. Es enthält alle Regelungen und Normen, die sich mit Immobilien beschäftigen und beinhaltet sowohl Wohnungen, Häuser als auch Grundstücke, die bebaut oder unbebaut sein können.

IMMOBILIENRECHT BEIM IMMOBILIENERWERB

Der Immobilienerwerb in Österreich ist ein komplexes Thema, welches ein fundiertes und umfangreiches Wissen vom Käufer verlangt. Das macht die Realisierung eines Immobilienprojekts oder Wohnungseigentums nicht leicht. Bei der Errichtung und Prüfung eines Kaufvertrags, Schenkungsvertrags oder Übergabevertrags müssen zahlreiche Faktoren beachtet werden. Um Antworten auf alle damit verbundenen Fragen zu erhalten und sämtliche relevanten Faktoren abzudecken, sollte daher ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt in den Immobilienerwerb einbezogen werden.

GRUNDBUCHEINTRAGUNGEN IM IMMOBILIENRECHT

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Verzeichnis, das bei den jeweils zuständigen Bezirksgerichten geführt wird und für jeden einsichtig ist. Es handelt sich um ein öffentliches Register aller bebauten und unbebauten Grundstücke und beinhaltet sämtliche Informationen zur Lage, zu den Eigentumsverhältnissen, den Rechten (Wegrechte, Nießbrauchs- oder Fruchtgenussrecht) und die mit der Liegenschaft verbundenen Belastungen (Hypotheken, Grundschuld).

Im Grundbuch können sowohl ganze Grundstücke als auch Teilflächen davon als Grundbuchskörper eingetragen werden. Diese müssen in Plänen des Grundbuchs genau bezeichnet sein.

Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht erledigen den Grundbucheintrag gerne für Sie – damit alles mit rechten Dingen zugeht.

WEITERE BEREICHE DES IMMOBILIENRECHTS

Das Immobilienrecht umfasst des weiteren Fragen des Baurechtes, des Bauträgervertragsrechts, der Superädifikate, des Wohnungseigentums, des Raumordnungsrechts sowie Belange zu Miete und Pacht. Außerdem befasst sich das Immobilienrecht auch mit allen Angelegenheiten rund um die Änderungen an Liegenschaften wie beispielsweise die Zusammenlegung oder die Teilung von Grundstücken.

Bei all diesen Belangen stehen Ihnen unsere auf das Immobilienrecht spezialisierten Anwälte zur Seite und nehmen Ihnen zeitaufwendige Wege wie auch bürokratische Hürdenläufe gerne ab.

Wir verhelfen Ihnen Zu Ihrem RECHT!