SCHADENERSATZ IN ÖSTERREICH

 

Schadenersatz bzw. das Schadenersatzrecht zählt für Sie als Geschädigte oder Geschädigter zu den wichtigsten Rechtsgebieten, da es Sie im Falle eines fremdverschuldeten Schadens (materiell und immateriell) schadlos hält. Schätzungen zufolge betrifft es mehr als die Hälfte aller zivilrechtlichen Angelegenheiten.

 

WAS VERSTEHT MAN UNTER SCHADENERSATZ?

 

In den meisten Fällen geht es um die Geltendmachung von Schadenersatz (auch umgangssprachlich Schadensersatz) in Form von Schmerzengeld oder die finanzielle Wiedergutmachung eines entstandenen materiellen Schadens (Vermögensschaden) bzw. eines Schadens an Vermögenswerten. Ebenso betrifft es die Abgeltung eines etwaigen Verdienstentganges aufgrund von körperlichen Schäden oder Verletzungen und die damit einhergehende zeitlich begrenzte oder dauerhafte Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

In diesen Fällen und in allen weiteren Bereichen des Schadenersatzrechts stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Schadenersatz kompetent zur Seite und regeln Ihren Anspruch auf Schadensausgleich für Sie.

 
 

WARUM SIE IM SCHADENSFALL EINEN RECHTSANWALT FÜR SCHADENERSATZ HINZUZIEHEN SOLLTEN

 

Das Durchsetzen eines Schadenersatzanspruchs erfordert ein fundiertes Wissen bezüglich der Bestimmungen und Regelungen des Schadenersatzrechts.

Von der Berechnung des Schmerzengeldes oder des Anspruchs auf Schadenersatz bis zur Schadenersatzklage, unsere Rechtsanwälte begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Sie werden ständig auf dem Laufenden gehalten, sodass Sie sich uneingeschränkt um Ihre beruflichen und privaten Angelegenheiten kümmern können.

Ihr Vorteil: Die Anwälte für Schadenersatz unserer Kanzlei in Wien haben jahrelange Erfahrung im Schadenersatzrecht. Sie sind mit dessen Bestimmungen bestens vertraut und stets auf dem neuesten Wissensstand. Überlassen Sie die komplizierten Gesetzestexte und Bestimmungen unseren Experten.

 
 


WOBEI UNSERE ANWÄLTE FÜR SCHADENERSATZRECHT SIE KOMPETENT UNTERSTÜTZEN KÖNNEN

  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen
  • Berechnung der Höhe des Schadenersatzanspruchs
  • Beurteilung von Prozess- und Kostenrisiken
  • Außergerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bzw. Schmerzengeldforderungen
  • Verhandlung und Abschluss von Vergleichen mit z. B. Haftpflichtversicherungen
  • Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bzw. Schmerzengeldforderungen vor Gerichten

u. v. m.

Eine ausführliche Erstberatung ist uns sehr wichtig! So können schon in diesem Schritt etwaige Punkte, an die Sie eventuell noch gar nicht gedacht haben, abgeklärt und Rahmenbedingungen evaluiert werden. Dieses Erstgespräch bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis an.

 
 


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU SCHADENERSATZ

Als Geschädigter weiß man oft nicht so recht wie man sich verhalten und was tun soll. Dabei ist es gut zu wissen ab wann eine Schadenersatzpflicht besteht, wann Schadenersatz geltend gemacht werden kann, welche Arten des Ersatzes es gibt und von wem man diesen Ersatz bekommt.

 


WANN HAT MAN ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ?

  1. SCHADEN: Grundvoraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist, dass es einen Schaden gibt. Das kann beispielsweise eine Vertragsverletzung, das Nichteinhalten der Straßenverkehrsordnung oder etwa eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes sein.
  2. VERURSACHUNG: Der Schaden muss rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sein und darf somit nicht das Produkt reinen Zufalls sein. Es muss also ein ursächliches Verhalten des Schädigers oder der Schädigerin vorliegen, ohne welches der Schaden nicht eingetreten wäre. Es muss eine Kausalkette zwischen ursächlichem Verhalten des Schädigers bzw. der Schädigerin und dem verursachten Schaden vorliegen.
    Dementsprechend wird abgeschätzt, ob der Schaden auch entstanden wäre, wenn dieses ursprüngliche Verhalten nicht gegeben gewesen wäre.
  3. RECHTSWIDRIGKEIT: Um Anspruch auf Schadenersatz zu haben, muss der Schädiger gegen die Rechtsordnung verstoßen, also rechtswidrig gehandelt haben.
  4. VERSCHULDEN: Wurde ein Schaden verursacht und treffen die zuvor genannten Voraussetzungen zu, ist des Weiteren zu prüfen, ob das Verhalten, welches ursächlich zum Schaden geführt hat, dem Schädiger nicht nur zuordenbar, sondern auch vorwerfbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn man vom Schädiger auch ein rechtmäßiges Verhalten hätte erwarten können. Dabei spielen das Alter, die mentale Gesundheit (Zurechnungsfähigkeit) sowie die Frage des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit eine entscheidende Rolle.

Sind alle 4 Voraussetzungen gegeben, besteht Schadenersatzpflicht vonseiten des Schädigers (der Schädigerin) und Ihnen steht als Geschädigte/r Schadenersatz zu.

 


HAT MAN BEI SCHADENERSATZ IMMER ANSPRUCH AUF EINEN GELDERSATZ?

Nein, das bedeutet es nicht. Auch dafür gibt es im Schadenersatzrecht eine ganz klar definierte Regelung.

 

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN FÜR

EINEN SCHADENERSATZANSPRUCH IN FORM EINES GELDERSATZES GEGEBEN SEIN?

Prinzipiell geht das Schadenersatzrecht in Österreich vom Grundsatz aus, dass jeder seinen Schaden selbst trägt. In den §§ 1293 ff ABGB ist das Schadenersatzrecht festgeschrieben.

Vereinfacht: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wenn man den bei einem selbst eingetretenen Schaden von jemand anderen ersetzt haben möchte.

Grundlage des Schadenersatzrechts in Österreich ist der Gedanke des Ausgleichs. Haben Sie einen Schaden erlitten und wurde dieser vom Schädiger schuldhaft und rechtswidrig zugefügt, steht Ihnen als Geschädigter ein Ausgleich des Schadens zu. Prinzipiell gilt im Schadenersatzrecht der Grundsatz der Wiederherstellung des vorigen Zustands, auch Naturalrestitution genannt. Erst, wenn diese Naturalrestitution nicht möglich ist, ist die Ersatzfähigkeit gegeben und Sie haben Anspruch auf Schadenersatz in Form eines sogenannten Geldersatzes.

WER KOMMT FÜR DEN ERSATZ AUS?

Es haftet primär der Schädiger. Wenn jedoch mehrere Schädiger involviert sind, wird versucht der jeweiligen Person das genaue Verschulden zuzuweisen.

Es kann auch passieren, dass der Geschädigte ein Mitverschulden trägt. Beispielsweise, wenn die empfohlene Behandlung eines Arztes verweigert wird und dadurch Schäden entstehen.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SCHADENERSATZ UND SCHMERZENSGELD?

Das Schmerzengeld ist ein Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden. Es handelt sich hierbei nicht um Vermögensschäden. Eine Naturalrestitution ist daher nicht möglich.

Neben körperlichen Schäden sollen auch alle Unannehmlichkeiten und seelischen Belastungen durch das Schmerzengeld wiedergutgemacht werden, die mit einem solchen körperlichen Schaden einhergehen.

Da es infolge eines körperlichen Schadens, aber auch infolge eines mit dem körperlichen Schaden einhergehenden seelischen Schadens oftmals zu einem finanziellen Schaden in Form eines Verdienstentgangs kommt, muss auch dieser im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs nach dem Schadenersatzrecht wiedergutgemacht werden.

 

KANN DER ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ VERJÄHREN?

Ja, laut ABGB muss jede Klage auf Entschädigung innerhalb von drei Jahren vor Gericht geltend gemacht werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sowohl von Schaden als auch von Schädiger Kenntnis herrscht.

Sie wollen einen Schadenersatzanspruch durchsetzen oder den
ungerechtfertigten Schadenersatzanspruch Ihnen gegenüber abwehren? Sie
benötigen Unterstützung beim Durchsetzen des Schadenersatzrechts für Ihr
Unternehmen oder privat gegenüber Versicherungen oder anderen Institutionen?

Wir verhelfen Ihnen Zu Ihrem RECHT!

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